Full text : Band 10 (102)

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Paulus  Rainer
das  Kunsthistorische  Museum,  das  Kreuz  aus  der  Sammlung  Olsen  und
in  der  Folge  auch  den  Fuß  vom  Victoria  and  Albert  Museum  zurückzukaufen. ­
  So  befindet  sich  heute  das  Original  des  Anjoukreuzes  wieder
in  der  Geistlichen  Schatzkammer  in  Wien  (.Abb.  20),  während  die  von
Weininger  veranlasste  Fälschung  in  Budapest  (Ungarisches  Nationalmuseum, ­
  Inv.-Nr.  1934.414,  Abb.  21  und  22)  aufbewahrt  wird.

Die  Monstranz  der  Franzensburg
Neben  dem  Original  des  Reliquienkreuzes  König  Ludwigs  des  Großen
von  Ungarn  befanden  sich  in  der  Sammlung  Oie  Olsen  noch  zwei  weitere ­
  originale  Objekte,  die  sich  mit  Fälschungen  aus  der  Geistlichen  Schatzkammer ­
  in  Verbindung  bringen  lassen:  eine  Turmmonstranz  aus  vergoldetem ­
  Silber  (Abb.  23) 134  und  eine  Reliquienkassette  aus  Elfenbein
(Abb.  25).  Der  heutige  Verbleib  beider  Gegenstände  ist  ungewiss.  Die  originale ­
  Turmmonstranz  befand  sich  ehemals  in  der  Sakristei  der  Kapelle
der  Franzensburg,  einer  im  Auftrag  von  Kaiser  Franz  II.  (I.)  um  1800  errichteten ­
  neugotischen  Ritterburg  im  Schlosspark  von  Laxenburg  (NÖ).
Es  war  wohl  bereits  die  Kopie,  die  von  dort  im  Jahre  1880  an  die  Geistliche ­
  Schatzkammer  überstellt  wurde.  Eine  Turmmonstranz  ist  (ohne
weitere  Angaben  zur  Authentizität)  ab  der  Revision  von  1884  in  den
Inventaren  nachweisbar 135 .  Wir  müssen  also  davon  ausgehen,  dass  Weininger ­
  den  Austausch  von  Original  und  Kopie  noch  in  der  Franzensburg
vorgenommen  hat,  weshalb  auch  der  Bestand  der  in  der  Franzensburg
ehemals  vorhandenen  Gegenstände  in  Flinblick  auf  mögliche  Fälschungen ­
  zu  untersuchen  wäre.
Das  Original,  eine  getriebene  Monstranz  aus  vergoldetem  Silber,  wird
im  Katalog  der  Sammlung  Oie  Olsen  als  Antwerpener  Arbeit  der  ersten
Hälfte  des  17.  Jahrhunderts  beschrieben' 16 .  Der  Abbildung  in  diesem
Katalog  nach  zu  urteilen  stimmt  die  Kopie  der  Geistlichen  Schatzkammer
(Inv.-Nr.  B  6,  Abb.  24)  weitgehend  mit  dem  Original  überein.  Die  augenfälligsten ­
  Unterschiede  sind  zum  einen  bei  den  verwendeten  Materialien
festzustellen  -  die  Kopie  besteht  aus  vergoldeter  Bronze,  das  Original  aus
vergoldetem  Silber  -,  aber  auch  gestalterischer  Natur.  So  ist  der  Schaubehälter ­
  bei  der  Kopie  als  runde  Kapsel  mit  Lunula  gebildet,  während  das
Original  einen  Glaszylinder  aufweist  und  wohl  als  Reliquien-  und  nicht
als  Hostienmonstranz  konzipiert  war.  Auch  fehlen  bei  der  Kopie  die  beiden ­
  Glöckchen  an  den  seitlichen  Voluten  sowie  die  Taube  des  Heiligen
Geistes,  die  am  Foto  des  Originals  zu  erkennen  ist.  Wie  die  Monstranz
in  die  Sammlung  Olsen  gelangte,  ist  derzeit  ebenso  unbekannt  wie  der
Verbleib  des  Originals.

Zwei  Reliquienkästchen  aus  Elfenbein
Ähnlich  verhält  es  sich  mit  dem  Reliquienkästchen  aus  Elfenbein  (Abb.  25),
das  im  Katalog  der  Sammlung  Olsen  als  „Vermutlich  Süddeutsch,  Augsburg ­
  oder  München,  um  1660“  beschrieben  wird 13/ .  Diese  Lokalisierung
ist  wohl  richtig,  die  Datierung  ist  hingegen  um  1600  anzusetzen.  Die
ovale  Elfenbeinschachtel  weist  einen  reichen  Goldemailbesatz  auf,  der
den  Deckel  trägt;  dieser  wird  von  einem  emaillierten  Lorbeerkranz  geschmückt, ­
  in  dessen  Zentrum  sich  eine  Renaissancekamee  mit  der  Dar-134

  Für  diesen  Hinweis  bedanke  ich  mich  bei  Franz
Kirchweger.
135  Vgl.  dazu  das  Inventarium  Uiber  die  in  der  k.  k.  Franzensburg ­
  befindlichen  Antiquitäten,  Mobilien,  Armaturs
  Stücke  und  Artillerie  Gut,  1824,  pag.  133  (unter
der  Rubrik  „Sacristey“),  Marktarchiv  Laxenburg,  und
das  Inventar  der  Geistlichen  Schatzkammer  von
1867  (mit  Ergänzungen  bis  1884),  pag.  43,  Nr.  303.
136  Schmitz  1924  (zit.  Anm.  132),  47,  Nr.  298,  Taf.  38.
13 3  Schmitz  1924  (zit.  Anm.  132),  47,  Nr.  98,  Taf.  88.
            
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