Full text : Band 10 (102)

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„Es  IST  IMMER  DIESELBE  MELANGE“
führt.  Die  Geschworenen  schenkten  dem  Glauben.  Betrachtet  man  jedoch ­
  Leopolds  späteren  professionellen  Werdegang,  so  erweist  sich  dieser
Sachverhalt  als  äußerst  fraglich.  1883  erhielt  Leopold  Weininger  nämlich
die  Gewerbeberechtigung  als  Gold-,  Silber  und  Juwelenarbeiter 76 ,  und
da  der  Gewerbeverleihung  in  Wien  üblicherweise  eine  Gesellenzeit  von
zumindest  sechs  bis  zehn  Jahren  vorausgeht,  muss  man  eigentlich  annehmen, ­
  dass  Leopold  bereits  in  dem  für  die  Fälschungen  in  Frage  kommenden ­
  Zeitraum  als  Geselle  bei  einem  Goldschmied  arbeitete.  Dies  wird  im
Prozess  mit  Absicht  verschwiegen^ 7 .  Im  Jahre  1892  erhielt  Leopold  Weininger ­
  schließlich  die  Gewerbeberechtigung  als  Juwelier  sowie  als  Goldund
  Silberschmied;  bezeichnenderweise  war  auch  er  nun,  wie  Grünwald,
auf  „Email-  und  Antik-Imitation“  spezialisiert 78 .
Ähnliches  gilt  für  Nathan  Weininger,  über  dessen  Biographie  wenig
bekannt  ist,  der  aber  offensichtlich  ein  Bruder  des  Salomon  war 79 .  Die
Gewerbeberechtigung  als  Goldarbeiter  erlangte  er  zwar  erst  1880 80 ,  doch
bedeutet  dies,  dass  er  zumindest  bereits  ab  1874  als  Geselle  arbeitete.
Auch  firmierte  er  im  Wiener  Adressenverzeichnis  „Lehmann“  bereits  ab
1876  als  „Gold-  u.  Silberscheider“ 81 .  Somit  kann  eine  Beteiligung  dieser
beiden  Kunsthandwerker  am  Werkstattbetrieb  Salomon  Weiningers  zwar
vorderhand  nicht  belegt  werden,  doch  soll  zumindest  die  Möglichkeit
einer  derartigen  Mitarbeit  nicht  unerwähnt  bleiben.

/6  Schmuttermeier  2005  (zit.  Anm.  62).
Vielleicht  ist  dies  als  Entgegenkommen  der  Staatsanwaltschaft ­
  im  Zusammenhang  mit  etwaigen  geleisteten ­
  Aussagen  zu  interpretieren.
78  Schmuttermeier  2005  (zit.  Anm.  62).
79  Hruschka  1978  (zit.  Anm.  12),  Bd.  2,  352.
80  Schmuttermeier  2005  (zit.  Anm.  62).
8 '  Lehmann  1859ff.  (zit.  Anm.  16).
Die  Estensische  Rüstkammer  wurde  unter  Erzherzog
Franz  Ferdinand  von  Österreich-Este  auf  Schloss  Konopischt
  (Konopiste)  verlegt;  vgl.  dazu  Letosnikova
1970  (zit.  Anm.  39).
83  Den  Prozessakten  zufolge  handelt  es  sich  um  Ludwigs ­
  Schwester.  Ein  sehr  eng  verwandtes  Stück  befindet ­
  sich  im  Metropolitan  Museum  in  New  York,
Inv.-Nr.  17.190.1287a—c.  Hier  wird  auch  eineTabatiere
  aufbewahrt,  in  die  eine  dem  Wiener  Stück  vergleichbare ­
  Miniatur  Sicards  mit  dem  Porträt  Ludwigs ­
  XVI.  eingelassen  ist  (Inv.-Nr.  17.190.1156).

Die  Fälschungen
Die  im  Prozess  genannten  Goldschmiedearbeiten
Rüstungsteile,  ganze  Rüstungen  und  Waffen  machen  zahlenmäßig  den
größten  Anteil  der  Objekte  aus,  mit  denen  sich  die  Prozessteilnehmer  auseinandersetzten. ­
  Dennoch  sollen  diese  Gegenstände  -  die  Originale  sind
größtenteils  im  Bestand  der  Rüstkammer  von  Schloss  Konopischt  (Konopiste) ­
  zu  suchen  -  nicht  den  Schwerpunkt  unserer  Überlegungen  bilden ­
 82 .  Im  Mittelpunkt  der  hier  besprochenen  Fälschungen  stehen  vielmehr ­
  die  Goldschmiedearbeiten,  da  sie  vor  allem  in  Hinblick  auf  weitere
in  Museen  und  Privatsammlungen  vorhandene  und  bisher  teilweise  unerkannt ­
  gebliebene  Arbeiten  aus  dem  Umkreis  Weiningers  aufschlussreich
sind.
Die  vergleichsweise  wenigen  Goldschmiedearbeiten  aus  dem  Museum  im
Palais  Modena,  die  während  der  Verhandlungen  in  Betracht  gezogen  wurden, ­
  gelangten  großteils  mit  der  Überstellung  der  Estensischen  Sammlung ­
  1922  in  das  Wiener  Kunsthistorische  Museum.  So  befindet  sich  das
Original  eines  der  im  Prozess  angesprochenen  „goldene  [n]  Souvenir  [s]
(Porte-cartes)“  in  der  Kunstkammer  des  Kunsthistorischen  Museums
(Inv.-Nr.  KK  8269,  Abb.  4);  die  hochovalen  Miniaturen,  die  an  Vorderund
  Rückseite  eingelassen  sind,  tragen  die  Signatur  von  Louis  Marie
Sicard  und  zeigen  die  Porträts  von  König  Ludwig  XVI.  von  Frankreich
und  dessen  Gemahlin  Marie  Antoinette 83 .  Im  Prozess  hatte  Weininger
angegeben,  dass  sich  im  Carnet  de  Bai  ehemals  zwei  Kinderporträts  der
herzoglich  modenesischen  Familie  befunden  hätten,  die  er  von  Simon
Grünwald  durch  die  nun  vorhandenen  Miniaturen  ersetzen  habe  lassen.
Am  Carnet  de  Bai  sind  allerdings  keinerlei  Spuren  einer  solchen  Manipulation ­
  feststellbar;  es  muss  daher  offen  gelassen  werden,  ob  dieser  Aus-
            
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