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„Es IST IMMER DIESELBE MELANGE“
46 Die folgenden Informationen beruhen auf den Angaben
im Tagebuch über die bei dem k. k. Landesgerichte
anhängige Untersuchung gegen Salomon Weininger,
Franz Discart, Graf Moritz Grundemann,
Wiener Stadt- und Landesarchiv, LGSt Wien, All,
Vr, 2727/1877, fol. 1-15v.
47 Über den Antiquitätenhändler Murray Marks siehe:
Clive Wainwright, “A gather and disposer of other
mens stuffe”. Murray Marks, connoisseur and curiosity
dealer, in: Journal of the History of Collections 14,
Nr. 1, 2002, 161-176.
48 Gerichtsberichterstattung in: Neue Freie Presse,
7. Februar 1877.
49 Tagebuch (zit. Anm. 46), fol. 8v: „26.9. Bericht der
Gefangenenhaus-Direction über Disciplinarbestrafung
des S. Weininger“.
50 Wiener Stadt- und Landesarchiv, LGSt Wien, All,
Vr, 2727/1877, fol. 122v.
Der Strafprozess von 1877
Auf die Verurteilung Weiningers folgten Nichtigkeitsbeschwerden und
Gnadengesuche von Simon Grünwald und Eduard Grünes, die aber wirkungslos
blieben. Stattgegeben wurde hingegen dem Gesuch auf Haftentlassung
gegen Kaution 40 , und so wurde Weininger gegen eine Hinterlegung
von 18.000 fl auf freien Fuß gesetzt. Dieser Zustand währte
jedoch nicht lange. Einen knappen Monat später, am 14. Juli, erstattete
der Londoner Antiquitätenhändler Murray Marks 47 Anzeige. Er fühlte
sich von Weininger in Bezug auf den Ankauf zweier Altäre betrogen. Weininger
und sein Sohn Leopold wurden verhaftet, die Untersuchungen
wurden wieder aufgenommen und diesmal offensichtlich gründlicher
durchgeführt. Weiningers Wohnungen in Hütteldorf und Wien wurden
durchsucht, eine Fülle von Zeugen und Verdächtigen wurde einvernommen
und das Museum im Palais Modena wurde einem neuerlichen
Augenschein durch Sachverständige unterzogen. Dabei stellte sich heraus,
dass sich hier weitere Kopien befanden, die von Weininger statt der
Originale zurückgestellt worden waren. Weininger fühlte sich nun durch
die andauernden Nachforschungen offenbar immer weiter in die Enge
getrieben und plante einen Fluchtversuch aus dem Gefängnis. Dabei
soll er sich „mit den Gefängniswärtern in unerlaubte Verbindungen eingelassen
habe[n], um seine Flucht aus der Haft zu bewerkstelligen“ 48 .
Der Fluchtversuch blieb allerdings erfolglos und der Delinquent wurde in
Ketten gelegt 49 .
Die weiteren Untersuchungen brachten zusätzliche Verdachtsmomente
zutage. Entscheidende Hinweise lieferte Weininger selbst. Dadurch wurde
beim neuerlichen Prozess, der am 21. Februar 1877 vor dem k.k. Schwurgericht
in Wien begann, nicht mehr Weininger, sondern der ehemalige
Privatsekretär des Herzogs von Modena und Kustos des Museums im
Palais Modena, Franz von Discart, als Hauptbeschuldigter angeklagt.
Neben Salomon Weininger war auch noch Moritz Graf Grundemann als
Mitangeklagter vorgeladen.
Discart wurde des Diebstahls angeklagt, da er zwischen 1872 und 1876
Gegenstände im Wert von 23.800 fl ohne die Einwilligung seines Dienstherren
aus dessen Besitz entzogen habe. Weininger wurde der Mitschuld
am Diebstahl bezichtigt, weil er Discart zur Entziehung der Gegenstände
veranlasst habe, die Originale kopieren ließ und Discart die Kopien zur
Redeponierung im Museum gegeben habe. Zudem wurde Weininger des
Diebstahls geziehen, weil er am 3. oder 4. November 1873 bei der Wiener
Weltausstellung eine goldene Kette mit zwölf weiß und blau emaillierten
und elf ebensolchen, kleineren Knöpfen aus dem Besitz des Grafen
Daun aus einem Kasten der mährischen Abteilung des „Pavillon des
Amateurs“ gestohlen habe. Der letzte Anklagepunkt gegen Weininger
betraf das Delikt des Betruges; ihm wurde vorgeworfen, er habe in den
Jahren 1874 und 1875 Altäre „im Style u. Geschmacke der 2. Hälfte des
16. und des Anfangs des 17. Jahrhunderts durch von ihm hierzu bestellte
Künstler nach einem von ihm vorgegebenen Plane mit Benützung
auch echter Rohmaterialien, als Gold, Silber u. Edelsteinen verfertigen
und zusam mensetzen “ 70 lassen. Diese Gegenstände habe sein Sohn Leopold
auf seine Veranlassung dem Londoner Antiquitätenhändler Emanuel
Marks als echte antike Altäre zum Kauf angeboten. Den Grafen Grundemann
habe er dabei dazu veranlasst, in einem Brief die Provenienz
der Altäre aus der gräflichen Familie zu bestätigen. Der Wert der Altäre