I. TEIL
Ortwin Gamber
DER CODEX
DIE BESCHREIBUNG DES STUTTGARTER CODEX MILIT. 24
Der mit Harnischzeichnungen aus den Jahren 1548-1563 versehene Teil des Codex milit. 2°, 24 der
Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart (ohne den beigebundenen „Dialogus“) besteht aus 45 Blatt
Papier, welche auf das Format von ca. 230 (breit) x 345 mm (hoch) zugeschnitten wurden. Blätter vor fol. 44
tragen ein Augsburger Wasserzeichen, den Pinienzapfen in Kartuschenschild (mit anhängendem Buchstaben
,,A“, Briquet I, 2117). Nach fol. 43 wurde anderes, ursprünglich großformatiges und daher beschnittenes Papier
hinzugefügt, dessen auf fol. 44 erscheinendes Wasserzeichen, ein Kreuz auf Dreiberg in einfachem Schild (Briquet
I, 1243), sich 1561 in Urach nachweisen läßt (s. Vorwort).
Der Codex setzt sich heute aus 5-6 Lagen gehefteter (bzw. in Falz geklebter) Doppelblätter zusammen. Die
erste Lage besteht aus drei Doppelblättern, geheftet zwischen fol. 3v und 4, die zweite Lage aus drei
Doppelblättern, geheftet zwischen fol. 9 v und 10, die dritte Lage aus fünf Doppelblättern, geheftet zwischen fol.
17 v und 18, die vierte Lage aus vier Doppelblättern, geheftet zwischen fol. 26 v und 27. Die fünfte Lage besteht aus
sieben Doppelblättern, geheftet nach fol. 37 v, von denen jedoch das letzte Blatt weggeschnitten und durch vier
Blätter (fol. 42—45 v) des oben erwähnten anderen Papiers ersetzt wurde, wodurch der Codex seine ungerade
Foliozahl erhielt.
Die durchlaufende Foliierung ist in die äußeren Oberecken der Rectoseiten mit dekorativen Ziffern des
16. Jahrhunderts eingetragen, die erst ab den angefügten Blättern (fol. 42-45 v) in einfachere, dickere
Zahlzeichen übergehen.
Allein die Tatsache, daß die Werke der Jahre 1555, 1560, 1561 und 1562 fehlen (die ebenfalls fehlenden Arbeiten
von 1557 könnten durch die vier undatierten Knechtsharnische auf fol. 35 v bis 37 vertreten sein), beweist, daß der
Stuttgarter Codex unvollständig überliefert ist. Abgesehen von diesem Nachweis über Lücken im Codex gibt es
noch eine andere Möglichkeit, solche mit Sicherheit festzustellen: Es handelt sich um die garniturmäßige
Zusammengehörigkeit der Harnischtypen „Stechküriß“ und „Stechzeug“ innerhalb der Harnischbilder. Einer
bedingte den anderen, weil - wie noch nachzuweisen sein wird - das „Stechzeug“ nur aus Zusatz- und
Verstärkungsstücken zum „Stechküriß“ bestand, daher ohne diesen nicht getragen werden konnte, während der
„Stechküriß“ seinerseits ohne diesen Zusatz unkomplett blieb. Da sich der Codex aus Lagen von Doppelblättern
zusammensetzt, zieht die Feststellung eines fehlenden Blattes auf der einen Seite der Handschrift
notwendigerweise die Interpolation eines entsprechenden fehlenden Blattes auf der Gegenseite nach sich. Eine
beigefügte graphische Darstellung soll den nun unternommenen Rekonstruktionsversuch leichter verständlich
machen, welcher einen ursprünglichen Bestand von 8 Lagen annimmt.
Bei der 1. Lage fehlt das Blatt mit dem Stechküriß nach fol. 2 v, das entsprechende Gegenblatt müßte auf fol. 4 v
gefolgt sein.
Bei der 2. Lage fehlt nach fol. 12 v das Anschlußblatt mit dem Stechküriß zum Stechzeug auf fol. 13. Das
entsprechende Gegenblatt gehörte demnach vor fol. 7. Beide Lagen hätten folglich aus je vier Doppelblättern
bestanden.
Bei der 3. Lage aus fünf Doppelblättern fehlt nichts, sie ist als einzige vollständig erhalten.
Bei der 4. Lage fehlt garniturmäßig nach dem Kempfküriß auf fol. 28 v das Blatt mit Feldküriß und Stechküriß
als Übergang zum Stechzeug auf fol. 29. Diese Lage bestand also wie die vorangehenden aus fünf Doppelblättern.
Von der 5. Lage scheinen nur die zwei Einzelblätter fol. 31 und 32 mit Werken des Jahres 1554 erhalten
geblieben zu sein. Weitere Arbeiten dieses Jahres und des ganzen Jahres 1555 fehlen. In Analogie mußte auch
diese Lage einst aus vier bis fünf Doppelblättern bestanden haben. Die einzigen zwei erhaltenen Einzelblätter
wurden der folgenden Lage beigefügt.
Die 6. Lage beginnt mit fol. 33 und endet mit fol. 41, das Gegenstück zu fol. 33 müßte aber nach fol. 41
kommen, fehlt also. Auch der Text reißt dort ab. Komplett bestand sie einst wiederum aus fünf Doppelblättern.
Eine 7. Lage aus abermals vier bis fünf Doppelblättern läßt sich hypothetisch erschließen, da im Codex alle
Werke der Jahre 1560, 1561 und 1562 fehlen.