Full text : Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien, Band 40 (N.F.) (XL=76)

I.  TEIL
Ortwin  Gamber
DER  CODEX

DIE  BESCHREIBUNG  DES  STUTTGARTER  CODEX  MILIT.  24
Der  mit  Harnischzeichnungen  aus  den  Jahren  1548-1563  versehene  Teil  des  Codex  milit.  2°,  24  der
Württembergischen  Landesbibliothek  in  Stuttgart  (ohne  den  beigebundenen  „Dialogus“)  besteht  aus  45  Blatt
Papier,  welche  auf  das  Format  von  ca.  230  (breit)  x  345  mm  (hoch)  zugeschnitten  wurden.  Blätter  vor  fol.  44
tragen  ein  Augsburger  Wasserzeichen,  den  Pinienzapfen  in  Kartuschenschild  (mit  anhängendem  Buchstaben
,,A“,  Briquet  I,  2117).  Nach  fol.  43  wurde  anderes,  ursprünglich  großformatiges  und  daher  beschnittenes  Papier
hinzugefügt,  dessen  auf  fol.  44  erscheinendes  Wasserzeichen,  ein  Kreuz  auf  Dreiberg  in  einfachem  Schild  (Briquet
I,  1243),  sich  1561  in  Urach  nachweisen  läßt  (s.  Vorwort).
Der  Codex  setzt  sich  heute  aus  5-6  Lagen  gehefteter  (bzw.  in  Falz  geklebter)  Doppelblätter  zusammen.  Die
erste  Lage  besteht  aus  drei  Doppelblättern,  geheftet  zwischen  fol.  3v  und  4,  die  zweite  Lage  aus  drei
Doppelblättern,  geheftet  zwischen  fol.  9  v  und  10,  die  dritte  Lage  aus  fünf  Doppelblättern,  geheftet  zwischen  fol.
17  v  und  18,  die  vierte  Lage  aus  vier  Doppelblättern,  geheftet  zwischen  fol.  26  v  und  27.  Die  fünfte  Lage  besteht  aus
sieben  Doppelblättern,  geheftet  nach  fol.  37  v,  von  denen  jedoch  das  letzte  Blatt  weggeschnitten  und  durch  vier
Blätter  (fol.  42—45  v)  des  oben  erwähnten  anderen  Papiers  ersetzt  wurde,  wodurch  der  Codex  seine  ungerade
Foliozahl  erhielt.
Die  durchlaufende  Foliierung  ist  in  die  äußeren  Oberecken  der  Rectoseiten  mit  dekorativen  Ziffern  des
16.  Jahrhunderts  eingetragen,  die  erst  ab  den  angefügten  Blättern  (fol.  42-45  v)  in  einfachere,  dickere
Zahlzeichen  übergehen.
Allein  die  Tatsache,  daß  die  Werke  der  Jahre  1555,  1560,  1561  und  1562  fehlen  (die  ebenfalls  fehlenden  Arbeiten
von  1557  könnten  durch  die  vier  undatierten  Knechtsharnische  auf  fol.  35  v  bis  37  vertreten  sein),  beweist,  daß  der
Stuttgarter  Codex  unvollständig  überliefert  ist.  Abgesehen  von  diesem  Nachweis  über  Lücken  im  Codex  gibt  es
noch  eine  andere  Möglichkeit,  solche  mit  Sicherheit  festzustellen:  Es  handelt  sich  um  die  garniturmäßige
Zusammengehörigkeit  der  Harnischtypen  „Stechküriß“  und  „Stechzeug“  innerhalb  der  Harnischbilder.  Einer
bedingte  den  anderen,  weil  -  wie  noch  nachzuweisen  sein  wird  -  das  „Stechzeug“  nur  aus  Zusatz-  und
Verstärkungsstücken  zum  „Stechküriß“  bestand,  daher  ohne  diesen  nicht  getragen  werden  konnte,  während  der
„Stechküriß“  seinerseits  ohne  diesen  Zusatz  unkomplett  blieb.  Da  sich  der  Codex  aus  Lagen  von  Doppelblättern
zusammensetzt,  zieht  die  Feststellung  eines  fehlenden  Blattes  auf  der  einen  Seite  der  Handschrift
notwendigerweise  die  Interpolation  eines  entsprechenden  fehlenden  Blattes  auf  der  Gegenseite  nach  sich.  Eine
beigefügte  graphische  Darstellung  soll  den  nun  unternommenen  Rekonstruktionsversuch  leichter  verständlich
machen,  welcher  einen  ursprünglichen  Bestand  von  8  Lagen  annimmt.
Bei  der  1.  Lage  fehlt  das  Blatt  mit  dem  Stechküriß  nach  fol.  2  v,  das  entsprechende  Gegenblatt  müßte  auf  fol.  4  v
gefolgt  sein.
Bei  der  2.  Lage  fehlt  nach  fol.  12  v  das  Anschlußblatt  mit  dem  Stechküriß  zum  Stechzeug  auf  fol.  13.  Das
entsprechende  Gegenblatt  gehörte  demnach  vor  fol.  7.  Beide  Lagen  hätten  folglich  aus  je  vier  Doppelblättern
bestanden.
Bei  der  3.  Lage  aus  fünf  Doppelblättern  fehlt  nichts,  sie  ist  als  einzige  vollständig  erhalten.
Bei  der  4.  Lage  fehlt  garniturmäßig  nach  dem  Kempfküriß  auf  fol.  28  v  das  Blatt  mit  Feldküriß  und  Stechküriß
als  Übergang  zum  Stechzeug  auf  fol.  29.  Diese  Lage  bestand  also  wie  die  vorangehenden  aus  fünf  Doppelblättern.
Von  der  5.  Lage  scheinen  nur  die  zwei  Einzelblätter  fol.  31  und  32  mit  Werken  des  Jahres  1554  erhalten
geblieben  zu  sein.  Weitere  Arbeiten  dieses  Jahres  und  des  ganzen  Jahres  1555  fehlen.  In  Analogie  mußte  auch
diese  Lage  einst  aus  vier  bis  fünf  Doppelblättern  bestanden  haben.  Die  einzigen  zwei  erhaltenen  Einzelblätter
wurden  der  folgenden  Lage  beigefügt.
Die  6.  Lage  beginnt  mit  fol.  33  und  endet  mit  fol.  41,  das  Gegenstück  zu  fol.  33  müßte  aber  nach  fol.  41
kommen,  fehlt  also.  Auch  der  Text  reißt  dort  ab.  Komplett  bestand  sie  einst  wiederum  aus  fünf  Doppelblättern.
Eine  7.  Lage  aus  abermals  vier  bis  fünf  Doppelblättern  läßt  sich  hypothetisch  erschließen,  da  im  Codex  alle
Werke  der  Jahre  1560,  1561  und  1562  fehlen.
            
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