DIE TISCHUHR DES JEREMIAS METZKER VON 1564
UND IHRE NÄCHSTEN VERWANDTEN
BEMERKUNGEN ZUR FORMENGESCHICHTE EINER GRUPPE
SÜDDEUTSCHER STUTZUHREN DER RENAISSANCE
Von Erwin Neumann
Die fürstliche Kunstkammer der Renaissance bietet, aus einer bestimmten Blickrichtung betrachtet,
den Aspekt einer enzyklopädischen Anhäufung verschiedenartiger Realien aus allen Reichen der Natur
und Kunst. Diese knappe Formel simplifiziert natürlich den Sachverhalt, doch bezeichnet sie zumindest
die beiden Grenzwerte der inhaltlichen Breite jener Gegenstandsansammlungen: die Kategorie der
„artificialia“ und die der „naturalia“. Die Kategorie der „artificialia“ umfaßte, wie der Name sagt, den
mannigfaltigen Bereich des künstlich geschaffenen Menschen Werkes, die Werke der „großen“ Kunst
sowohl wie auch zahlreiche andere von Menschenhand geschaffene Artefakte, in deren Wesen sich künstlerische,
praktische, historische und sonstige Werte von Fall zu Fall in sehr verschiedenartiger Weise
verflochten. Demgegenüber umfaßte die Kategorie der „naturalia“ eine kleinere oder größere Auswahl
exemplarischer Produkte aus den verschiedenen Reichen der Natur, die vornehmlich zum Zwecke der
Belehrung, im Grunde also aus wissenschaftlichem Interesse gesammelt wurden. Die Grenzen dieser
Gegenstandsbereiche blieben freilich fließend. Denn es enthielt eine derartige Kunstkammer nicht
nur pure Kunstwerke und pure Naturprodukte, sondern, und dies besonders gerne, Gegenstände
komplexer Wesensbeschaffenheit, Gegenstände, in deren Wesen sich „Kunstfertigkeit“ und „Natur“
in irgendeiner Weise verschränkten. Die Gegenstände, um die es sich dabei handelt, sind die
der sogenannten „angewandten“ Kunst. Sie bestehen (wie alle Gegenstände der bildenden Kunst)
aus Naturprodukten, die mit Hilfe der menschlichen Kunstfertigkeit in irgendeiner Weise künstlerisch
überhöht sind. Hinsichtlich der Verschränkung von Natur und Kunst gibt es nun bei diesen Gegenständen
alle nur erdenklichen Möglichkeiten. Namentlich existieren einerseits Objekte, die sich, trotz betontestem
Material- und Gerätcharakter, ihrem Wesen nach mehr zur Seite des „Kunstwerkes“ neigen,
und andererseits solche, deren Wesen, aus dem Gesichtswinkel der „Kunst“ betrachtet, eher in die Nachbarschaft
des Bereiches „Natur“ lokalisiert werden möchte. Zu der einen Gruppe gehören zum Beispiel die
verschiedenen Gegenstände und Geräte, die aus ungewöhnlichen oder besonders kostbaren Naturprodukten
hergestellt werden, aus Edel- und Halbedelsteinen, aus Elfenbein, aus verschiedenartigen Hornarten,
aus Muscheln und dergleichen - sofern es sich nicht um Kuriosa prädominierend naturgeschichtlichen
Charakters handelt. Zu der zweiten Gruppe gehören neben verschiedenen anderen Geräten vor
allem die wissenschaftlichen Instrumente, die der Mensch ersonnen hat, um Hand an die Natur zu legen,
um die Dimensionen des Raumes und der Zeit zu begreifen.
In diesem Grenzgebiet bewegen sich die Erörterungen der vorliegenden Studie; es geht ihr um ein bestimmtes
Problem aus der Geschichte des Uhrenbaues.
I
Die Uhr war zunächst ein praktisches Gerät, welches lediglich dazu diente, den Ablauf des Tages in
bestimmte Einheiten aufzuteilen und an Hand dieser Einheiten die jeweilige Tageszeit festzustellen. Die
„Zeit“, um die es sich dabei ursprünglich handelte, war die „wahre“ Zeit, das heißt die Zeit des betreffenden
Ortes, an welchem sie eben registriert wurde. Diese wahre Ortszeit wurde im Altertum und im Mittelalter
am Stande der Sonne beziehungsweise am Stande der Gestirne ermittelt; das Gerät, dessen man
sich zu dieser Ermittlung hauptsächlich bediente, war die Sonnenuhr 1 . So subjektiv die „Wahrheit“
b Zur Geschichte der Gnomonik vgl. Alfred Rhode, Die Geschichte der wissenschaftlichen Instrumente vom Beginn der
Renaissance bis zum Ausgang des 18. Jhs.. Hamburg 1923; Ernst Zinnkr, Deutsche und niederländische astronomische Instrumente
des 11. bis 18. Jhs., München 1956 (mit der in diesen beiden Werken ausführlich angegebenen älteren Literatur).