Full text : Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien, Band 1 (N.F.) (I=37)

-7-  :  ■

Die  weltliche  Schatzkammer  in  Wien.
der  beiden  pollices  mit  der  eigentlichen  Lanzenklinge  werden  aber
natürlich  ganz  ebenso  wie  durch  die  Verwandlung  des  am  Wiener
Vorbild  gleichfalls  selbständigen  und  nur  lose  eingepaßten  Nagelstiftes ­
  in  das  Klingenrückgrat  die  Drahtbänder  und  -kreuze,  deren
Sinnlosigkeit  Hofmeister  selbst  zugeben  muß,  an  der  Krakauer  Lanze
vollkommen  überflüssig  und  unverständlich.
Hofmeister  selbst  muß  bei  der  Krakauer  Lanze  eine  Abweichung
von  dem  Urbild,  freilich  von  dem  ihm  vorschwebenden,  einräumen,
nämlich  das  Fehlen  der  aus  den  Passionsnägeln  angefertigten  Kreuze.
Dieser  Mangel  bestärkt  ihn  ja  in  der  Meinung,  daß  die  Krakauer
Lanze  doch  nicht  die  von  Liudprand  beschriebene  und  unter  Heinrich ­
  IV.  verloren  gegangene  heilige  Lanze  des  Deutschen  Reiches
sein  könne.  Um  so  merkwürdiger  ist  es,  daß  er,  der  sich  mit  diesem
für  ihn  doch  so  schwerwiegenden  Unterschied  der  polnischen  Lanze
von  ihrem  von  ihm  angenommenen  Urbild  ohneweiters  abfindet,  auf
deren  Abweichungen  von  ihrem  in  Wien  tatsächlich  noch  vorhandenen ­
  Vorbild  ein  solches  Gewicht  legt.
Jedenfalls  aber  sind  die  Schlußfolgerungen,  zu  denen  Hofmeister
in  seinem  sonst  so  kenntnisreichen  und  scharfsinnigen  Buche,  dem
auch  der  Schreiber  dieser  Zeilen  reichste  Belehrung  verdankt,  hinsichtlich ­
  der  Echtheit  der  Wiener  Lanze  gelangt,  aufs  allerentschiedenste ­
  abzulehnen.  Liudprands  Bericht  stimmt  vielmehr  mit  der
Wiener  Lanze  durchaus  überein,  die  Krakauer  Lanze  ist  nichts  anderes ­
  als  eine  Nachbildung  der  Wiener  Lanze,  und  diese  ist  zweifellos ­
  die  von  Heinrich  I.  mutmaßlich  926  von  König  Rudolf  I.  von
Burgund  erhaltene  heilige  Lanze,  das  »Abzeichen  des  alten  Reiches«.
Liudprand  spricht  weder  von  einem  der  Lanze  umgelegten
Bande  noch  davon,  daß  sie  zerbrochen  sei.  Man  könnte  sich  demnach ­
  beinahe  versucht  fühlen,  aus  seiner  Beschreibung  mit  Hilfe
des  argumentum  ex  silentio  herauszulesen,  daß  die  Lanze  zu  seinen
Tagen  noch  kein  Band  besessen  habe  und  unversehrt  gewesen  sei.
Ich  möchte  aber  diesen  Schluß  für  falsch  halten.  Denn  wenn  dem
so  gewesen  wäre,  so  hätte  Liudprand  nicht  von  dem  lumbus  oder
der  spina  zwischen  zwei  Fenstern  sprechen  können,  sondern  hätte
sagen  müssen:  die  Lanze  hat  in  der  Mitte  eine  längliche  Öffnung
und  darin  ist  die  aus  den  Passionsnägeln  hergestellte  spina  befestigt.
Von  der  Krakauer  Lanze  meint  Hofmeister,  daß  1025  der  Polenfürst ­
  Boleslaw  Chabri  sie  zugleich  mit  der  Krone  aus  eigenem
Antrieb  als  Königszeichen  angenommen  habe.  Wilhelm  Tangl  hält  es  sogar  nach  Hofmeister  wieder
für  möglich,  daß  die  Lanze  schon  im  Jahre  1000  Boleslaw  Chabri  von  Otto  III.  verehrt  worden  sei 277 .
Die  Krakauer  Lanze  ist  aber  bereits  mit  einem  Bande  versehen,  und  das  setzt  voraus,  daß  auch  ihr
Vorbild,  die  deutsche  Lanze,  spätestens  damals,  als  die  polnische  angefertigt  wurde,  auch  ein  solches
Band  besessen  hat,  natürlich  ein  anderes  als  das  silberne,  das  sie  heute  trägt.  Damit  kommen  wir  aber
mit  dem  Bande  und  dem  durch  dieses  wieder  vorausgesetzten  Bruch  der  Lanze  schon  fast  in  die  Zeit
Liudprands.
Damals  müssen  auch  schon,  deuten  wir  des  Cremoneser  Bischofs  acies  oder  pollices  richtig,  rechts
und  links  über  den  Knebeln  der  Lanze  die  beiden  messerklingenartigen  Eisenflanschen  vorhanden  gewesen
sein.  Zweifellos  gab  es  sie  bereits  unter  Konrad  II.,  denn  es  nimmt,  wie  schon  erwähnt,  die  Aushöhlung
im  Querbalken  des  Reichskreuzes  auf  diese  rätselhaften  Anstückungen  und,  fast  möchte  man  meinen,  auch
bereits  auf  ein  Band  Rücksicht.
277  Das  Zitat  bei  Erben  a.  a.  O.,  S.  370,  Anmerkung  43.
8  Jahrbuch  N.  F.  I
            
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