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Außerdem wurden ja auch im SohierInventar von 1642 ebenfalls Rubens und Snyders
als Künstler des Medusenhauptes
angeführt.70
Auch die SnydersForschung akzeptiert
diese Zuschreibung. Prohaska sprach sich 2002 aber wieder für eine vollkommene
Eigenhändigkeit des Rubens
aus.71
Schlussbemerkung
Bereits zu Rubens Lebenszeiten sind, wie gesagt, zwei Gemälde mit dem Haupt der
Medusa als Rubens nachweisbar. Das ist für ihn bzw. seine Werkstatt nicht
ungewöhnlich. Es gibt einige solche Fälle, in denen mehrmals unterschiedliche Bildträger
verwendet wurden: baltische Eiche ebenso wie
Leinwand,72
wobei zur Zeit die
Forschung meist die Holztafel für den (qualitätvolleren) Prototyp hält — was aber
nicht immer so war. Oft gibt es auch mehrere Versionen auf dem gleichen
Bildträger.73
Interessanterweise besaß der Herzog von Buckingham mehrere Gemälde, von denen
zumindest zwei Versionen erhalten
sind.74
Die Einzigartigkeit der Komposition war
offenbar nicht so wichtig, Repliken von Rubens wurden akzeptiert.
Einer der Kunsthändler des Herzogs, George Gage (ca. 1582–1638) kommentierte
angesichts der für Sir Dudley Carleton, 1st Viscount Dorchester (1573–1632) angefertigten
Zweitversion einer Jagdszene sogar, »that this will be better finished [...]; and
he undertakes to make it of as much perfection as the other, if not
more.«75
Abb. 21: Victor Wolvoet, Kopie nach Rubens, Das Haupt der Medusa, Leinwand, 45,5 × 59 cm.
Dresden, Gemäldegalerie Alte Meister, Staatliche Kunstsammlungen Dresden