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Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien, Band 4 (N.F.) (IV=40)

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Bibliographic data

fullscreen: Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien, Band 4 (N.F.) (IV=40)

Series

Persistent identifier:
990001151390203331
Title:
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien
Place Of Publication:
Wien
Kunsthistorisches Museum Wien
Publisher:
Kunsthistorisches Museum Wien
Document type:
Series
Collection:
House Publications
KHM-Yearbook
Copyright:
Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0)
KHM-Museumsverband
Language:
German
ISSN:
0075-2312
0258-5596

Periodical volume

Persistent identifier:
0059625
Title:
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien, Band 4 (N.F.)
Shelfmark:
10.230
Author:
Stechow, M.
Volume count:
IV=40
Publisher:
Schroll & Co.
Document type:
Periodical volume
Collection:
House Publications
KHM-Yearbook
Publication year:
1930
Copyright:
Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0)
KHM-Museumsverband
DOI:
10.60477/khm1-0059625

Contents

Table of contents

  • Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien
  • Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien, Band 4 (N.F.) (IV=40)
  • Cover
  • Title page
  • Dedication
  • Contents
  • List of illustrations
  • AUS DER BAUHÜTTE VON ST. STEPHAN. 1. Teil
  • DIE BILDHAUER VENEDIGS IN DER ERSTEN HÄLFTE DES QUATTROCENTO. (NICOLÒ LAMBERTI, PIERO UI NICOLÒ LAMBERTI, NANNI DI BARTOLO, DIE WERKSTATT DER BUON, DER »MEISTER DES MASCOLI-ALTARS«.)
  • ÜBER EINE GOTISCHE GEORGS-STATUE UND IHRE NÄCHSTEN VERWANDTEN. EIN BEITRAG ZUR KENNTNIS DER ÖSTERREICHISCHEN SKULPTUR IM FRÜHEN 15. JAHRHUNDERT
  • NEUE MATERIALIEN ZUR ALTÖSTERREICHISCHEN TAFELMALEREI
  • DER MEISTER DES GRAZER DOMBILDES UND SEINE KUNSTGESCHICHTLICHE STELLUNG. EIN BEITRAG ZUR LÖSUNG DER PFENNING-LAIB-FRAGE
  • EIN ZEITGENÖSSISCHES BILDNIS DES KAISERS SIGISMUND
  • DER MEISTER DES LOUIS DE BRUGES. EIN BRÜGGER BUCHMALER AUS DEN SIEBZIGERJAHREN DES XV. JAHRHUNDERTS.
  • NEU AUFGETAUCHTE GEMÄLDE JACOPO BASSANOS
  • WIEDERGEFUNDENE GEMÄLDE AUS DER SAMMLUNG DES ERZHERZOGS LEOPOLD WILHELM
  • EINE ZEICHNUNG VON HANS VERMEYEN
  • REGISTER
  • Cover

Full text

AUS DER BAUHÜTTE VON ST. STEPHAN. 
VON HANS TI ETZ E. 
I. TEIL. 
J eder Forscher, der in die anziehende und geheimnisvolle Sphäre gotischen Baubetriebes hineingezogen worden 
ist, hat feststellen müssen, auf wie unsicherem Grund er sich bewegt. »Die Geschichte der deutschen 
Bauhütte ist noch nicht geschrieben« 1 , und es scheint auch wenig wahrscheinlich, daß sie erschöpfend und 
von Grund aus geschrieben werden könnte. Die Schwierigkeit der Materie wird durch ihre geflissentliche 
Verdunkelung noch vermehrt; was uns an Zeugnissen für Aufbau und Zusammensetzung der Hütten über 
liefert ist, ist nicht nur an Quantität gering und an Qualität zufällig, sondern es entstammt überdies einer Zeit 
innerer Auflockerung und Auflösung. Wie diese Organisation, die ihren Ursprung aus halbgeistlichen Ein 
richtungen — Magisterien und Offizien unter geistlicher Leitung an Domstiften — erkennbar weiterträgt 2 , 
entstanden ist, bleibt uns durchaus im Bereiche der Vermutungen; die entscheidende Zeit, die der großen 
Steinbauten des 12. und 13. Jahrhunderts, die der Bauhütte als eines zu solchen Leistungen geeigneten 
Instrumentes bedurften, ist stumm, einige Redseligkeit beginnt erst, als die Kraft zu Taten zu erlahmen begann 
und sich Ungeschäftigkeit in der Verkleidung hohler Geheimniskrämerei gefiel. Die Satzungen des Regens 
burger Steinmetztages im Jahre I459 3 > au f denen unsere Kenntnis im wesentlichen beruht, bedeuten nicht nur 
einen Höhepunkt, sondern auch einen Endpunkt; Überorganisation bedeutet hier — wie so häufig — ein 
Zeichen von Schwäche, Energien, die früher der Sache dienten, werden nun ihrer Form dienstbar gemacht. 
Die Regensburger Fassung, Zusammenfassung von Herkömmlichem und längst Gültigem, wie wir der aus 
drücklichen Berufung auf Beschlüsse älterer Tagungen entnehmen können, bezeugt noch jene Verschwiegenheits 
verpflichtung in Sachen der Hüttenorganisation, die eine der Hauptquellen unserer ungenügenden Erkenntnis ist: 
»Item welicher Meister auch der Biecher eins hinder Ime hett, der sol by der Glübde der Ordenunge das Buch 
versorgen, dass dz weder durch ihn oder jemanns anders usgeschriben, geben oder geliehen werde, umb dass die 
Bicher by ihrem erefften blibent, wie das die wercklütte beschliessent. Aber wer jemans, der in der Ordenunge 
ist, eines Artickels oder zweyger notdürftig ungverlich: das mag ihm ein jeglicher Meister wol geschriben 
geben und soll auch der selb Meister alle jor dise Ordnungen den gesellen uff den Hütten losen vorlesen« 4 . 
Sind wir schon über den äußeren Aufbau der Hütte schlecht unterrichtet, so ist unser Einblick in 
ihre innere Arbeitsorganisierung vielleicht noch unzureichender; die Geheimhaltung der Lehre vor Außen 
stehenden gehörte gleichfalls zu den satzungsmäßigen Verpflichtungen: »Es soll auch kein Werkman noch 
Meister noch Parlierer noch Geselle, niemans wie der genennt sige, der nit unsers Hantwerks ist, us keinem 
uszuge unterwisen, us dem Grunde zu nemen: der sich Steynwercks sin Tage nit gebracht hett« 5 . Das 
völlige Fehlen irgendwelcher Aufzeichnungen über den Inhalt der herrschenden Lehre aus der klassischen 
Zeit der Hütte deutet auf eine strenge Einhaltung jener Verschwiegenheitspflicht hin; es liegt nahe, daß dieser 
esoterische Charakter der Lehre romantisch gesinnte Forscher unwiderstehlich anziehen und zu den scharf 
sinnigsten und spitzfindigsten Deutungen veranlassen mußte. Vielleicht belastet diese durch das Geheimnis 
verursachte Erwartung den Gehalt dieser Bautheorien in ungebührlicher Weise; ihre spärlichen Fassungen in 
den Fialenbüchlein des ausgehenden Mittelalters verleugnen jedenfalls jene hochgespannten Ansprüche und 
gebärden sich, wie sie Rathe zutreffend charakterisiert hat 6 , als Zwitterbildungen von Lehr-und Musterbüchern 
echt handwerklicher Färbung. Daß sie dabei geflissentlich die letzten Geheimnisse verschwiegen und nur 
die esoterische Seite ihrer Prinzipien preisgegeben hätten, scheint wenig wahrscheinlich 7 ; es dürfte sich bei 
1 H. Voltelini, Die Ordnungen der Wiener Bauhütte, Monatsblatt des Ver. f. Gesch. d. Stadt Wien, VII, 1925. 
2 Voltelini, a. a. O., auf Grund von Otto v. Giercke, Das deutsche Genossenschaftsrecht, I, 408 f. 
3 Josef Neuwirth, Die Satzungen des Regensburger Steinmetztages im Jahre 1459, Wien 1888; siehe auch Luschin, Das 
Admonter Hüttenbuch und die Regensburger Steinmetzordnung von 1459 in Mitt. d. Zentr.-Komm. N. F. XX (1894), 168. - 
Die Unterlagen für diese ganze Literatur bleiben immer noch die alten Zusammenstellungen des Materials bei Heideloff, Die 
Bauhütte des Mittelalters, Nürnberg 1844, und F. Jänner, Die Bauhütten des deutschen Mittelalters, Leipzig 1876. Einen guten 
Überblick über die ganze Literatur gibt neuerdings Felix Durach, Mittelalterliche Bauhütten und Geometrie, Stuttgart o. J., S. 61 f. 
4 Straßburger Ordnung nach Heideloff N. 
5 Straßburger Ordnung, Art. 13. 
6 Kurt Rathe, Ein Architektur-Musterbuch der Spätgotik, Festschrift der Nationalbibliothek in Wien, 1926, S. 670. 
7 C. A. von Drach, Das Hüttengeheimnis vom gerechten Steinmetzengrund, Marburg 1897. 
I Jahrbuch N. F. IV. 
I
	        

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